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Die Organe der Stiftung der ADA

Alle Mitglieder der Gremien müssen  einer Kirche angehören, die Mitglied der Arbeitsgemesinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist.

 

Verwaltungsrat

 

Der Verwaltungsrat besteht aus 5-10 Mitgliedern,  die diese Tätigkeit ehrenamtlich ausführen.

 

Er setzt sich zusammen aus:

1. einem Mitglied des Landeskirchenrates der Evangelischen Landeskirche Anhalts,

2. einem vom Landeskrichenrat der Evangelischen Landeskirche Anhalts bestimmter Pfarrer,

3. und 4. zwei gewählten Vertretern der diakonischen Gemeinschaft der Diakonissenanstalt Dessau,

5.-10. bis zu sechs weiteren vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes hinzugewählten Mitgliedern.

 

Die Mitgliedschaft endet spätestens nach sechs Jahren und mit Vollendung des 75. Lebensjahres.

Die Mitglieder des Vorstandes gehören dem Verwaltungsrat in beratender Funktion an.

 

Der Verwaltungsrat trifft sich mind. zweimal im Jahr.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates:

Annegret Friedrich-Berenbruch, Evelin Heinrich (stellv. Vorsitzende), Ralf Hensen, Johannes Koschig, Joachim Liebig (Vorsitzender), Dietmar Linde, Stefan Tessin

 

Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus 2-3 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus:

 

1. dem Vorsteher (Vorstandsvorsitzender)

2. dem Verwaltungsdirektor (kaufmännischer Vorstand),

3. ggf. einem weiteren Vorstandsmitglied, das der Verwaltungsrat beruft und haupt- oder ehrenamtlich tätig

sein kann.

 

Er tagt mindestens einmal im Monat.

 

Der Vorstand:

Gabriele Struffmann (kaufm. Vorstand), Evelin Heinrich (Verwaltungsdirektorin)

 

Aufgaben

 

Der Verwaltungsrat ist das eigentliche Leitungsgremium der Anhaltischen Diakonissenanstalt, er hat im Zweifelsfall die letztgültige Entscheidung zu treffen. Dieser ist allerdings zu groß und da die Mitglieder  ihre Funktion ehrenamtlich übernehmen wäre es schwierig, das "Alltagsgeschäft" zu managen.

Deshalb gibt es den hauptamtlichen Vorstand, dessen Aufgabe es ist, die alltäglichen Entscheidungen zu treffen und die Anhaltische Diakonissenanstalt gut zu verwalten.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung vom 18.11.2013.

 

 

 

 

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