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Der Freundeskreis freut sich über alles Interesse an seinem Anliegen, die gemeinnützige Arbeit in der ADA, der DKD gemeinnützige GmbH und der AHG gGmbH zu fördern.
Neue Mitglieder sind uns sehr willkommen.
Grundlage unserer Arbeit bildet die von den Mitgliedern des Freundeskreises erarbeitete und verabschiedete Ordnung.
O r d n u n g
des Freundeskreises
der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.06.2009
§ 1 Name, Sitz
Der Freundeskreis der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau versteht sich als deren Teil und hat seinen Sitz in 06846 Dessau-Roßlau, Gropiusallee 3.
§ 2 Zweck
1. Zweck des Freundeskreises ist die Förderung der gemeinnützigen Arbeit der
ADA, DKD gemeinnützige GmbH und der AHG gGmbH
durch ideelle und finanzielle Unterstützung.
2. Diese Zielsetzung wird verwirklicht insbesondere durch
a) diakonisch-seelsorgerliche Begleitung der Arbeit
b) Förderung der Verbindung mit Kirchengemeinden und der Bevölkerung des Einzugbereiches
c) Beschaffung finanzieller Mittel zur Unterstützung der Arbeit in der ADA, der DKD gemeinnützige GmbH und der AHG gGmbH.
3. Die Arbeit ist ehrenamtlich.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Freundeskreises bekennt.
2. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand erworben und endet durch Austrittserklärung oder Tod.
3. Personen, die sich um die Verwirklichung der Ziele besonders verdient gemacht haben, können durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
4. Es werden regelmäßige Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages beschließt die Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen die Beitragszahlung ganz oder teilweise erlassen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
5. Über die regelmäßigen Beiträge und weitere Spenden werden Zuwendungsbestätigungen von der ADA bzw. bei entsprechender Zweckbestimmung von der DKD gemeinnützige GmbH oder der AHG gGmbH ausgestellt.
§ 4 Organe
1. Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) der Beirat
2. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 3 Jahre. Die Amtsträger bleiben bis zur Bestellung neuer im Amt.
Wiederwahl ist möglich.
3. Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden zusammen und führt nach Möglichkeit gemeinsame Sitzungen mit dem Beirat durch.
4. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 5 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich einberufen. Sie ist auch einzuberufen, wenn mindestens 20 Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies schriftlich verlangen.
2. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung.
3. Die Mitgliederversammlung wird in der Regel durch den Vorstandsvorsitzenden oder im Vertretungsfall durch ein anderes Mitglied des Vorstandes geleitet. In der Mitgliederversammlung ist über den Stand der Angelegenheiten zu berichten und den Mitgliedern Gelegenheit zu Äußerungen zu geben. Die Mitgliederversammlung soll außerdem dem persönlichen Kontakt und dem Gedankenaustausch untereinander dienen.
4. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über
a) die vom Schatzmeister vorgelegte Jahresabrechnung und die Entlastung des Vorstandes.
b) die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
c) die Höhe der regelmäßigen Beiträge
d) Änderung der Ordnung und Auflösung des Freundeskreises .
5. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliedschaftsrechte können nur persönlich ausgeübt werden oder bei juristischen Personen durch deren Bevollmächtigten. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse über eine Änderung der Ordnung oder Auflösung des Freundeskreises erfordert eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.
6. Über die Mitgliederversammlung und das Ergebnis der Abstimmungen ist vom Vorstand eine Niederschrift aufzunehmen.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
2. Aufgabe des Vorstandes ist die Führung der laufenden Geschäfte, die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie die Erfüllung aller Aufgaben, die nicht der Mitgliederversammlung übertragen sind.
3. Der Vorstand kann an einzelne Mitglieder oder Ausschüsse besondere Aufgaben übertragen.
§ 7 Beirat
1. Der Beirat besteht aus Vertretern von Vorstand bzw. Geschäftsführung der unterstützten Einrichtungen sowie aus verantwortlichen Mitarbeitern einzelner Arbeitsbereiche.
2. Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand bei der Verwirklichung der Ziele des Freundeskreises.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Bei Auflösung des Freundeskreises oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes bleibt das Vermögen bei der ADA zur ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke.
3. Die Ordnung des Freundeskreises der ADA tritt in der vorstehenden Fassung durch Zustimmung der Mitgliederversammlung am 13.06.2009 in Kraft.
Abkürzungen:
ADA Anhaltische Diakonissenanstalt Dessau
DKD gGmbH Diakonissenkrankenhaus Dessau
gemeinnützige GmbH
AHG gGmbH Anhaltische Hospizgesellschaft gGmbH
Stand redaktioneller Bearbeitung: 01.07.2011