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Freitag, 18. Mai 2012
 
 
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Die bisherigen Einzelgemeinschaften der Diakonissen, der diakonischen schwestern und der diakonischen Mitarbeitr haben sich zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen, zur Diakonischen Gemeinschaft der ADA.

Nachfolgend informieren wir über die Ordnung:

 

Ordnung der DGA

(Diakonische Gemeinschaft der ADA)

Stand: 07.05.2011

 

  • 1. Präambel:

In der DGA haben sich Diakonissen, Diakonische Schwestern und die Diakonische Mitarbeiterschaft zu einer geistlich-diakonischen Gemeinschaft zusammengeschlossen und öffnen sich für neue Mitglieder, für Frauen und Männer, die sich in Kirche und Diakonie engagieren und die Arbeit in unseren Einrichtungen* unterstützen.

*(Diakonissenkrankenhaus, Anhalt-Hospiz,

Kindertagesstätten, Hort, Marienheim, Mutterhaus)

Dazu gehören Ehrenamtliche, Ruheständler, Gemeindeglieder und Freunde sowie Mitarbeitende aus allen Arbeitsbereichen.

Die Angehörigen der Mitglieder werden einbezogen und sind herzlich willkommen.

Die DGA ist eine rechtlich unselbständige Gemeinschaft innerhalb der ADA im Sinne des § 7 der Satzung  der ADA.

Die Mitgliedschaft in der DGA begründet keine dienstrechtlichen oder versorgungsrechtlichen Beziehungen zur ADA. 

Die Mitglieder stellen sich unter den Hausspruch der ADA und das gemeinsame Leitbild von ADA und DKD:

 

Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben zu einer Erlösung für viele."                                                 Mt. 20,28

 

 

  • 2. Selbstverständnis:

Die DGA ist

 

  • - eine geistliche Gemeinschaft, die sich am Wort Gottes orientiert
  • - eine Dienstgemeinschaft, die den Auftrag der Nächstenliebe miteinander teilt
  • - eine verbindliche Gemeinschaft, die das Ganze im Blick hat
  • - eine offene Gemeinschaft, die Andere mit auf den Weg nimmt
  • - eine Brücke zwischen den unterschiedlichen Arbeitsorten und Arbeitsfeldern
  • - ein Raum, um Freud und Leid miteinander zu teilen
  • - eine Gemeinschaft, die Beten und Arbeiten als Einheit leben möchte.

Die DGA achtet die besondere Lebensordnung der Diakonissen.

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  • 3. Verantwortung im Gesamtunternehmen:
  • - Die DGA sucht die Abstimmung mit der geistlichen Leitung der ADA.
  • - Sie ist bereit im Verwaltungsrat der ADA mitzuarbeiten.
  • - Sie unterstützt die Arbeit des Schwesternrates.
  • - Sie hält Kontakt zu den Leitungen der Einrichtungen.
  • - Sie gehört zum Kaiserswerther Verband.
  • 4. Geistliches Leben:
  • - Die DGA trägt Angebote zu Andacht und Besinnung wie z. B. die „Atempause" im Stillen Raum des Krankenhauses und nimmt nach ihren Möglichkeiten die regelmäßigen geistlichen Angeboten wie z. B. Andachten und Bibelstunden wahr.
  • - Sie begleitet neu beginnende und ausscheidende Mitarbeitende, Geburtstage, Jubiläen und andere Anlässe.
  • - Sie ist aktiv in Gebet und Fürbitte sowie in der Verkündigung.
  • - Sie unterstützt das Leben mit dem Kirchenjahr und beteiligt sich an der Biblisch- Diakonischen Fortbildung, an Festen, Rüstzeiten und Angeboten in den Gemeinden.
  • - Sie begleitet die Arbeit in den Einrichtungen im Gebet und in der Fürbitte und legt für den Glauben Zeugnis ab in Wort und Tat.

5. Aktivitäten und Veranstaltungen:

Regelmäßige Zusammenkünfte sind nötig, um Gemeinschaft zu leben. Sie helfen zur eigenen Stärkung und laden zugleich andere zum Mittun ein.

Folgende verbindliche Treffen im Jahr werden vereinbart:

 

  • - das Fest der Gemeinschaft,
  • - 2 Konvente zur Planung und Beschlussfassung.

Darüber hinaus gestaltet die DGA folgende Veranstaltungen mit:

 

  • - das Adventsingen
  • - das Ostersingen
  • - den Mitarbeiterrüsttag
  • - das Jahresfest
  • - die Mitarbeiterweihnachtsfeier.

 

 

 

 

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  • 5. Der Leitungskreis:
  • - Die Leitung der DGA wird durch einen Leitungskreis wahrgenommen. Er stimmt sich dabei mit der geistlichen Leitung der ADA ab.
  • - Der Leitungskreis trifft sich jeweils zur Vorbereitung vor den Veranstaltungen und ist zuständig für Informationen und Rückmeldungen aus den Bereichen.
  • - Der Leitungskreis setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister (stellvertretender Vorsitzender) und dem Schriftführer zusammen.
  • - Der Leitungskreis wird im 3-jährigen Rhythmus vom Konvent der Gemeinschaft gewählt. Wiederwahlen sind möglich.
  • - Dem/ der Vorsitzenden obliegt die Leitung und er/ sie lädt ein.

 

7.  Die Mitgliedschaft und Beiträge:

 

  • - Die Mitglieder der DGA gehören einer christlichen Kirche an,
  • - Interessenten ohne Kirchenzugehörigkeit können gern als Gäste mitarbeiten.
  • - Die Entscheidung über eine Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Antragsstellung durch den Leitungskreis im Einvernehmen mit der geistlichen Leitung der ADA.
  • - Zwischen dem Antrag und der Aufnahme in die DGA ist eine Zeit der Zurüstung einzuhalten und zu nutzen.
  • - Die Feier zur Aufnahme findet in einem Gottesdienst am Tag der Gemeinschaft statt. Dieser wird durch den Leitungskreis zusammen mit der geistlichen Leitung der ADA gestaltet.
  • - Als Zeichen der Zugehörigkeit wird das Kreuz oder die Brosche mit dem Christuszeichen getragen
  • - Die Möglichkeit des Austrittes besteht. Dazu ist eine schriftliche Erklärung nötig.
  • - Die Mitglieder unterstützen die kirchlich-diakonische Arbeit in der ADA durch regelmäßige Beiträge in Form von Spenden an die ADA.
  • - Für die Beiträge der Mitglieder dient folgende Tabelle als Orientierung:

 

 

 

 

 

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Beitrag

pro Monat

Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner

1 Euro

Einkommen ab  400 €

2 Euro

Einkommen ab  750 €

3 Euro

Einkommen ab 1000 €

5 Euro

Einkommen ab 2000 €

10 Euro

Einkommen ab 3000 €

  • 15 Euro

 

 

  • - Der Mindestbeitrag beträgt 1 Euro monatlich.
  • - Die Beiträge sind bis zum Jahresende auf das Konto der ADA: Volksbank Dessau-Anhalt e.G., Kto.-Nr.:100 1345; BLZ:800 935 74, unter dem Verwendungszweck: >Diakonische Gemeinschaft der ADA< einzuzahlen,
  • - Härtefälle werden berücksichtigt.
  • - Die Diakonissen sind von der Regelung ausgenommen, da sie kein Einkommen beziehen.

 

Die Verwaltung und Verwendung der Beiträge erfolgt durch den Vorstand der ADA auf Vorschlag der DGA.

Die Verwendung  erfolgt ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der ADA.

8. Aufnahme und Zurüstung:

Zur Vorbereitung auf eine Mitgliedschaft werden durch betriebliche Fortbildungen und besondere Angebote folgende Inhalte vermittelt.

 

 

  • - Kennenlernen aller Arbeitsfelder in den Einrichtungen
  • - Geschichte der ADA und des Kaiserswerther Verbandes
  • - Die Ordnung der Diakonischen Gemeinschaft und das Leitbild der Einrichtungen
  • - Grundlagen diakonischen Handelns / Werke der Barmherzigkeit
  • - Das Leben im Kirchenjahr
  • - Das Gebet als Grundlage christlichen Lebens
  • - Einführung in die Bibel

 

Vorkenntnisse werden bei der Vermittlung berücksichtigt.

 

 
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Der Freundeskreis freut sich über alles Interesse an seinem Anliegen, die gemeinnützige Arbeit  in der ADA, der DKD gemeinnützige GmbH und der AHG gGmbH zu fördern.

Neue Mitglieder sind uns sehr willkommen.

Grundlage unserer Arbeit bildet die von den Mitgliedern des Freundeskreises erarbeitete und verabschiedete Ordnung. 

 

  

O r d n u n g

des Freundeskreises

der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.06.2009 

 

 § 1  Name, Sitz

Der Freundeskreis der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau versteht sich als deren Teil und hat seinen Sitz in 06846 Dessau-Roßlau, Gropiusallee 3.

 

§ 2  Zweck

1. Zweck des Freundeskreises ist die Förderung der gemeinnützigen Arbeit der           

ADA,  DKD gemeinnützige GmbH und der      AHG gGmbH

durch ideelle und finanzielle Unterstützung.                               

2. Diese Zielsetzung wird verwirklicht insbesondere durch

a)  diakonisch-seelsorgerliche Begleitung der Arbeit

b) Förderung der Verbindung mit Kirchengemeinden und der Bevölkerung des Einzugbereiches

c) Beschaffung finanzieller Mittel zur Unterstützung der Arbeit in der ADA, der DKD gemeinnützige GmbH und der AHG gGmbH.

3. Die Arbeit ist ehrenamtlich.

 

§ 3  Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Freundeskreises bekennt.

2. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand erworben und endet durch Austrittserklärung oder Tod.

3. Personen, die sich um die Verwirklichung der Ziele besonders verdient gemacht haben, können durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

4. Es werden regelmäßige Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages beschließt die Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen die Beitragszahlung ganz oder teilweise erlassen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

5. Über die regelmäßigen Beiträge und weitere Spenden werden Zuwendungsbestätigungen von der ADA bzw. bei entsprechender Zweckbestimmung von der DKD gemeinnützige GmbH oder der AHG gGmbH ausgestellt.

§ 4  Organe

1.    Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung

b) der  Vorstand

c) der Beirat

2. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 3 Jahre. Die Amtsträger bleiben bis zur Bestellung neuer im Amt.

Wiederwahl ist möglich.

3.  Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden zusammen und führt nach Möglichkeit gemeinsame Sitzungen mit dem Beirat durch.

4.  Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

 

§ 5 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich einberufen. Sie ist auch einzuberufen, wenn mindestens 20 Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies schriftlich verlangen.

2.  Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung.

3. Die Mitgliederversammlung wird in der Regel durch den Vorstandsvorsitzenden oder im Vertretungsfall durch ein anderes Mitglied des Vorstandes geleitet. In der Mitgliederversammlung ist über den Stand der Angelegenheiten zu berichten und den Mitgliedern Gelegenheit zu Äußerungen zu geben. Die Mitgliederversammlung soll außerdem dem persönlichen Kontakt und dem Gedankenaustausch untereinander dienen.

4.   Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über

a) die vom Schatzmeister vorgelegte Jahresabrechnung und die Entlastung des Vorstandes.

b) die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

c) die Höhe der regelmäßigen Beiträge

d) Änderung der Ordnung und Auflösung des Freundeskreises .

5. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliedschaftsrechte können nur persönlich ausgeübt werden oder bei juristischen Personen durch deren Bevollmächtigten. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse über eine Änderung der Ordnung oder Auflösung des Freundeskreises erfordert eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.

6. Über die Mitgliederversammlung und das Ergebnis der Abstimmungen ist vom Vorstand eine Niederschrift aufzunehmen.

 

§ 6 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem  Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.

2. Aufgabe des Vorstandes ist die Führung der laufenden Geschäfte, die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie die Erfüllung aller Aufgaben, die nicht der Mitgliederversammlung übertragen sind.

3. Der Vorstand kann an einzelne Mitglieder oder Ausschüsse besondere Aufgaben übertragen.

 

§ 7  Beirat

1. Der Beirat besteht aus Vertretern von Vorstand bzw. Geschäftsführung der unterstützten Einrichtungen sowie aus verantwortlichen Mitarbeitern einzelner Arbeitsbereiche.

2. Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand bei der Verwirklichung der Ziele des Freundeskreises.

 

 

§ 8 Schlussbestimmungen

1.   Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Bei Auflösung des Freundeskreises oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes bleibt das Vermögen bei der ADA zur ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke.

3.   Die Ordnung des Freundeskreises der ADA tritt in der vorstehenden Fassung durch Zustimmung der Mitgliederversammlung am 13.06.2009 in Kraft.

 

 

Abkürzungen:

ADA                             Anhaltische Diakonissenanstalt Dessau

DKD gGmbH                Diakonissenkrankenhaus Dessau

gemeinnützige GmbH

AHG gGmbH                 Anhaltische Hospizgesellschaft gGmbH

 

Stand redaktioneller Bearbeitung: 01.07.2011

 
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Bitte beachten Sie immer auch die Stellenangebote des Diakonissenkrankenhauses Dessau.
 
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Musikalische Veranstaltungen 2012 (2) in der Laurentiushalle

Donnerstag,

07. Juni 2012  19.30 Uhr

Kammermusik für Flöte und Klavier

Beate  Ann-Neumann (Flöte) und Thomas Benke (Klavier)

Montag,

09.  Juli 2012   20 Uhr

Konzert des Kammerorchesters St. Laurentius

Leitung: Friedemann Neef

 

!  Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Wochentage  !

Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Geben Sie die Einladung bitte auch weiter.

Der Eintritt ist frei. Wir bitten um Spenden zur Finanzierung der Veranstaltungen.  

 Die Veranstaltungsreihe wird im September fortgesetzt.

 

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„Menschen brauchen Gemeinschaft": Tag der offenen Tür im Marienheim der ADA - zahlreiche Gäste bei der Einweihung der neuen Tagesbetreuung

 6. Mai 2009 - DESSAU (ada). Angehörige von Heimbewohnern, Gäste und Freunde der Anhaltischen Diakonissenanstalt (ADA) haben sich beim Tag der offenen Tür im Marienheim über die neue Tagesbetreuung informiert. Mit einer Andacht wurde die Station im Alten- und Pflegeheim der ADA am 30. April feierlich eröffnet. Nachdem das symbolische Band zu den umgestalteten Räumlichkeiten durchgeschnitten war, unterstrich ADA-Pfarrer Andreas Polzin in seiner Ansprache die Bedeutung immaterieller Werte wie Geborgenheit und Gemeinschaft in der modernen Gesellschaft. „Menschen brauchen Kontakte", erklärte der ADA-Vorsteher vor Heimbewohnern, Mitarbeitern und zahlreichen Gästen, „besonders in den Einschränkungen des Alters soll das Miteinander eine Hilfe sein." Der Dessauer Posaunenchor begleitete die Feierstunde musikalisch.

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